Bezirksgericht
Vorsperre Türkspor Neumünster aufgehoben
Das Bezirksgericht hat am 12.09.2004 über die Vorfälle vom 25.08. und 05.09.2004 seine Entscheidung getroffen. Da Türkspor Neumünster die 3 betreffenden Spieler mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen hat, besteht ein Verfahrenshindernis, sodass das Verfahren insoweit vorläufig einzustellen (§ 19 Abs. 4 RechtsO) und die Spieler dem SHFV zur Registrierung in der "Sperrliste" zu melden waren.
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Das Bezirksgericht hat die Vorsperre mit Wirkung vom 13.09.2004 aufgehoben, sodass Türkspor Neumünster am kommenden Wochenende wieder am Spielbetrieb des Bezirks I teilnehmen kann. Das am 11.09.2004 abgesetzte Spiel wird durch den Spielausschuss neu angesetzt.
gez. Dr. Stefan Klaus
Vorsitzender Bezirksgericht
Urteil Nr. 011-04/05
- Der Verein Türkspor Neumünster wird wegen des unsportlichen Verhaltens seiner 1. Mannschaft anlässlich des Bezirksliga-Spiels Nr. 056 vom 25.08.2004 zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 € verurteilt.
- Das abgebrochene Bezirksliga-Spiel Nr. 035 vom 05.09.2004 wird mit 4:0 Toren und 3 Punkten für den TSV GH Lütjenwestedt gewertet.
- Das Verfahren gegen die Spieler Albayrak, Ucak und Sahin wird gem. § 19 Abs. 4 RO vorläufig eingestellt.
- Die Vorsperre wird - mit Ausnahme der unter Ziffer 3 genannten Spieler - mit Wirkung vom 13.09.2004 aufgehoben.
- Der zuständige Spielausschuss wird angewiesen, das abgesetzte Bezirksliga-Spiel Nr. 045 neu anzusetzen.
Quelle: www.shfv-bezirk1.de